Cannabis: Einmal ist keinmal
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.04.19, Az.: 3 C 13.17) hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Drogenfahrt aufgegeben: Ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsverbot von Fahren und Konsum von Cannabis führt nun nicht mehr zwansläufig dazu, dass der Fahrer eines Fahrzeugs zum Führen ungeeignet ist. Zwar könnten hieraus Anhaltspunkte abgeleitet werden, die gegen…