Der Irrglaube
Das RVG regelt, dass für die Vertretung in Gerichtsverfahren vor dem Amts- oder Landgericht oder dem Arbeitsgericht sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert der Sache bestimmt, der auch Streitwert genannt wird. Dieser Streitwert ist beispielsweise bei einer Geldforderung der Wert der Forderung. Steht der Streitwert fest, so kann die Höhe einer Gebühr aus einer Tabelle abgelesen werden. Wie viele Gebühren entstehen und ob eine Gebühr in voller oder nur in Höhe eines Bruchteils entsteht, bestimmt die Gebührenordnung. Dies richtet sich danach, welche Art von Tätigkeit der Rechtsanwalt vorgenommen hat. Dabei werden im Wesentlichen drei Arten von Gebühren unterschieden. Für die Prozessvertretung entsteht eine Verfahrensgebühr. Findet dabei ein Termin statt, an dem auch der Gegner beteiligt ist, bekommt der Anwalt eine Terminsgebühr.

Wurde der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich tätig, hat er etwa die Gegenseite gemahnt, bekommt er eine Geschäftsgebühr. Diese wird jedoch, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, auf die Verfahrensgebühr angerechnte.

Berät Sie ein Rechtsanwalt, oder erstellt für Sie ein Gutachten, so ist seine Vergütung seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr genau bestimmt. Eine Gebühr gibt es hierfür nicht. Vielmehr bestimmt § 34 I 1 RVG nunmehr, dass der Rechtsanwalt hierfür auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Tut er dies nicht, bekommt er nur die übliche Vergütung. Für Mandanten, die Verbraucher sind, gibt es hierbei jedoch Höchstgrenzen. Dieser muss maximal 250 € netto, bzw. für ein erstes Beratungsgespräch 190 € netto bezahlen.

In allen Fällen bekommt der Rechtsanwalt zusätzlich noch den Ersatz seiner Auslagen und muss die Umsatzsteuer einziehen.

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Der Rechner
Auf der Seite www.Rechtsanwaltsgebuehren.de finden Sie einen Gebührenrechner. Damit können Sie einmal schauen, welche Kosten auf Sie zu kommen.
Klicken Sie einfach auf den blauen Gerichtszweck und geben Sie anschließend Ihre Daten ein.

Berechnung der Gebühren/Kosten
Der Fall
Sie streiten um eine Forderung von 10.000 Euro. Ihr Anwalt mahnt Ihren Gegner erfolglos an und es kommt zu einem Rechtsstreit. In diesem Fall enstehen folgende Kosten:

Geschäftsgebühr (hier: 1,5): 729,00 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro
Verfahrensgebühr (1,3): 631,80 Euro
Anrechnung der Hälfte der Geschäftsgebühr: – 364,50 Euro
Terminsgebühr (1,2): 583,00 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro
Mehrwertsteuer (19 %): 259,09 Euro
Summe: 1.878,39 Euro