201301.28
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Impressionen vom 51. Verkehrsgerichtstag

Bereits im März vergangenen Jahres stellten wir die wichtigsten Eckpunkte der Neujustierung des Punktesystems vor.

Kürzlich hat die Bundesregierung nun die „Reform des Punktesystems“ beschlossen. Diese ist zwar noch immer nicht bindend, dennoch sollen nachfolgend kurz die für die Praxis wesentlichen Neuerungen dargestellt werden.

1,2 oder 3

Bisher war angedacht, künftige Verstöße mit einem bzw. zwei Punkten zu sanktionieren. Nunmehr soll wie folgt bestraft werden:

1 Punkt: Einfache Ordnungswidrigkeit
2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeit, für die nach dem BKatV ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
3 Punkte: Straftaten, bei Anordung einer Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einer isolierten Sperre, ansonsten 2 Punkte.

Tilgungsfristen

Die Tilgungsfristen sollen vereinfacht werden. Einfache Ordnungswidrigkeiten sollen nach 2 Jahren, grobe Ordnungswidrigkeiten im obigen Sinne nach 5 Jahren und Strataten nach 10 Jahren getilt sein. Die Hemmung der Tilgung durch einen weiteren Verkehrsverstoß soll abgeschafft werden.

Fahreignungs-Bewertungssystem

Künftig sind nachfolgende Maßnahmen, je nach Punktestufe vorgesehen:

0 – 3 Punkte: Vormerkung
4 – 5 Punkte: Ermahnung
6 – 7 Punkte: Verwarnung und Anordnung eines Fahreignungsseminars
8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Bewertung durch den Verkehrsgerichtstag

Die Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Novellierung des Punktesystems wurde auf dem Verkehrsgerichtstag stark in Zweifel gezogen. Auch nach dem aktuellen Entwurf ist nach Ansicht der Experten keine hinreichende Differenzierung im Hinblick auf den jeweiligen Verkehrsverstoß möglich. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar hat sich das Plenum in großer Mehrzahl daher für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurf ausgesprochen.

Am 01.02.2013 wird der Bundesrat über die Reform abstimmen. Bereits im Vorfeld hat sich der Bundesrat gegen einige Teile der Reform ausgesprochen.

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